Was bezahlt die Vollkasko-Versicherung?

Die Vollkaskoversicherung ist eine freiwillige Kraftfahrzeug-Versicherung, die Autobesitzer vor allem dann abschließen sollten, wenn ihr Auto relativ neu oder teuer ist. Sie kommt für Schäden am eigenen Fahrzeug auf, wenn ein Unfall durch eigenes Verschulden verursacht wurde.

Sämtliche Schäden, die dem Unfallgegner entstehen, werden von der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung, ohne die kein Auto zum Straßenverkehr zugelassen wird, übernommen. Dazu zählen zum einen die Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten des Autos, zum anderen aber auch Personenschäden incl. Schmerzensgeld und unter Umständen erforderliche Renten, Kosten für Mietwagen, einen Rechtsanwalt und weitere Unfallnebenkosten. Besteht keine Vollkaskoversicherung, dann bleibt der Verursacher des Unfalls auf seinen Schäden sitzen. Hat er aber eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen, dann werden die Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten für sein Auto von dieser übernommen. Weitere Leistungen, wie sie für den Unfallgegner übernommen werden, gibt es jedoch aus der Vollkaskoversicherung nicht. Es wird weder der eigene Rechtsanwalt bezahlt, noch ein Mietwagen und schon gar nicht die Kosten der Personenschäden.

Da die Beiträge für eine Vollkaskoversicherung relativ hoch sind, lohnt sich ihr Abschluss nur dann, wenn das Fahrzeug noch einen gewissen Wert hat. Es ist zum Beispiel nicht sinnvoll, ein Auto, das über 10 Jahre alt ist und für 2 000 Euro gekauft wurde, zu versichern, da innerhalb weniger Jahre der Wert des Autos durch die Versicherungsbeiträge bezahlt wird. Ein Neuwagen mit einem Wert von 20 000 Euro oder mehr kann jedoch durch einen Unfallschaden zu großen Verlusten führen. Da lohnt sich die Beitragszahlung auf jeden Fall.

Finanzierte oder geleaste Fahrzeuge müssen fast immer durch eine Vollkaskoversicherung abgesichert werden, die sie dem Kreditgeber als Sicherheit dienen.



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